Wer zu viel Alkohol trinkt, kann abhängig und krank werden. Deswegen gibt es Gesetze. Sie regeln den Verkauf von Alkohol. Sie sorgen dafür, dass es nicht überall Alkohol gibt. Die Behörden informieren auch darüber, dass Alkohol nicht gesund ist. Man sagt dem Prävention.
In der Schweiz gibt es dazu folgende Gesetze:
– Bundesverfassung (Artikel 105): Dort steht, wer Alkohol herstellen, ins Land einführen und verkaufen darf. Dort steht auch, welche Steuern der Bund auf Alkohol erhebt.
– Die Kantone haben Programme zur Alkoholprävention. Sie überwachen die gesetzlichen Vorschriften. Sie sorgen für sichere Lebensmittel.
– Lebensmittelgesetz – Systematische Rechtssammlung (SR) 817.0: Dieses Gesetz sagt, wer Alkohol verkaufen darf. Es schränkt die Werbung für Alkohol ein. Zuständigkeit: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)
– Alkoholgesetz – Systematische Rechtssammlung (SR) 680; Bundesgesetz über die gebrannten Wasser: Gebranntes Wasser ist Schnaps. Dieses Gesetz regelt, wer Schnaps herstellen und verkaufen darf. Und welche Steuern das kostet. Zuständigkeit: Eidgenössische Zolldirektion (EZV, Abteilung Alkohol und Tabak)
– Bundesgesetz über die Biersteuer – Systematische Rechtssammlung (SR) 641.411: Das Gesetz sagt, wie viel Steuer bei Bier gilt.
– Einfuhr von Alkohol durch Privatpersonen
Wer im Ausland Alkohol gekauft hat, darf folgende Mengen ohne Steuern in die Schweiz einführen (sogenannte Freigrenze):
– 5 Liter Alkohol bis 18 % vol.
– 1 Liter Alkohol über 18 % vol.
Diesen Alkohol darf man in der Schweiz nicht verkaufen.
Wer mehr Alkohol mitbringt, muss Gebühren zahlen.
Zuständigkeit: Eidgenössische Zollverwaltung (EZV)
Jugendschutz
Wer noch nicht 16 Jahre alt ist, darf keinen Alkohol kaufen. Das ist für den Schutz der Jugend. Alkohol ist für junge Menschen sehr ungesund.
Diese Produkte mit Alkohol darf man kaufen, wenn man mindestens 16 Jahre alt ist:
– Wein und Obstwein (nicht mehr als 15 Volumenprozente)
– Bier und Panaché
Diese Produkte mit Alkohol darf man ausserdem kaufen, wenn man mindestens 18 Jahre alt ist:
– Wein und Obstwein mit mehr als 15 Volumenprozenten
– Getränke mit Schnaps, zum Beispiel Alcopops
– klassische Spirituosen (Schnaps), zum Beispiel Liköre, Aperitifs und Bitter
Im Geschäft soll man Getränke mit Alkohol und Getränke ohne Alkohol nicht verwechseln können. Sie müssen getrennt voneinander stehen. Ein Schild muss zeigen, welche Getränke mit Alkohol sind.
Es darf keine Werbung für Alkohol geben, die speziell für Jugendliche unter 18 Jahren gemacht ist.
Wer einem Kind unter 16 Jahren Getränke mit Alkohol gibt, bricht ein Gesetz. Dafür kann es eine Geldstrafe geben. Oder sogar Gefängnis bis zu drei Jahren.
Alle Angaben sind nach dem Alkoholgesetz, dem Strafgesetzbuch, der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung und der Verordnung des EDI über alkoholische Getränke verfasst: https://www.sucht-praevention.ch/cm_data/gesetze-zh-2009.pdf
Kantone haben zum Teil zusätzliche, strengere Vorschriften. Eine Übersicht finden Sie hier: https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/themen/mensch-gesundheit/sucht/alkohol/alkoholpraevention-kantone.html