Die Gesetze zum Alkohol sind in der Schweiz auf verschiedenen Ebenen geregelt. Wir unterscheiden zwischen
- nationalen Gesetzen: Strafgesetzbuch, Alkoholgesetz, Lebensmittelverordnung
- kantonalen Gesetzen: z.B. Gastgewerbegesetz, Gastwirtschaftsgesetz, Gesetz über Handel und Gewerbe, Gesetz über das Gesundheitswesen oder Gesundheitsgesetz
Der Bund
Der Bund ist gemäss Verfassung (Art. 105) zuständig für Gesetze zur Herstellung, Einfuhr, Reinigung und zum Verkauf von Alkohol. Weiter ist er zuständig für Vorschriften zum Gesundheits- und Jugendschutz. Und der Bund kann auf gebrannte Wasser und Bier eine besondere Verbrauchssteuer erheben (Art. 131).
Die Kantone
Die Kantone müssen die Gesetze und Vorschriften des Bundes durchsetzen und kontrollieren. Zudem sind sie zuständig für die Strafen, wenn jemand dagegen verstösst.
Die Kantone regeln beispielsweise Ladenöffnungszeiten, Werbevorschriften und das Mindestalter für den Verkauf und die Abgabe von Alkohol.
Die Kantonschemikerinnen und -chemiker führen Lebensmittel-Inspektionen durch.
Die wichtigsten Gesetze
Lebensmittelgesetz (LMG)
Das Lebensmittelgesetz regelt die Abgabe von und die Werbung für alkoholische Getränke. Zum Gesetz gehören verschiedene Verordnungen, zum Beispiel die die Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV). Diese Verordnung regelt, wie Alkohol gekennzeichnet werden muss und was für Alkoholwerbung gilt.
Hier findest du das LMG:
SR 817.0 – Bundesgesetz vom 20. Juni 2014 über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (Lebensmittelgesetz, LMG) (admin.ch)
Zuständig:
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)
Alkoholgesetz
Das Bundesgesetz über gebrannte Wasser – auch Alkoholgesetz (AlkG) – und die Alkoholverordnung regeln die Herstellung und den Handel von gebrannten Wassern. Sie enthalten Vorschriften zu Steuern auf Spirituosen und Vorschriften für die Werbung für Spirituosen.
Hier findest du das AlkG:
SR 680 – Bundesgesetz vom 21. Juni 1932 über die gebrannten Wasser (Alkoholgesetz, AlkG) (admin.ch)
Zuständig:
Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)
Biersteuergesetz (BStG)
Das Biersteuergesetz und die Biersteuerverordnung regeln die Steuer auf Bier. Artikel 1 verweist auf den Jugend- und Gesundheitsschutz.
Übrigens: In der Schweiz darfst du selbst Bier brauchen. Aber nur wenn du es nicht verkaufst und wenn du nur eine bestimmte Menge braust. Sonst musst du dich bei der Eidgenössischen Zollverwaltung als Inlandbrauerei registrieren.
Hier findest du das BStG.
SR 641.411 – Bundesgesetz vom 6. Oktober 2006 über die Biersteuer (Biersteuergesetz, BStG) (admin.ch)
Zuständig:
Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)
Alkohol-Einfuhr durch Privatpersonen
Du darfst folgende Mengen an Alkohol steuerfrei in die Schweiz einführen:
- 5 Liter bis 18 % Vol.
- 1 Liter über 18 % Vol.
Für die Einfuhr gilt:
- Du musst 17 Jahre und älter sein.
- Der Alkohol ist für den Eigenbedarf. Du darfst ihn nicht verkaufen.
- Die Einfuhrmenge gilt pro Tag.
Führst du mehr Alkohol ein, dann musst du Steuern bezahlen. Du bezahlst gleich viel Steuern, wie jemand, der Alkohol für den Verkauf importiert.
Hier findest du die Bestimmungen:
Einfuhr (admin.ch)
Zuständig:
Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)
Einen Überblick über alle Gesetze zum Alkohol findest du hier:
Schweizerische Gesetzgebung im Alkoholbereich
In den Kantonen gelten zum Teil strengere Vorschriften. Eine Übersicht findest du hier:
Alkoholpolitik in den Kantonen