Wer jünger als 16 Jahre ist, darf keine Getränke mit Alkohol kaufen. Wenn man 16 ist, kriegt man Wein, Bier und ähnliche Getränke mit nicht so viel Alkohol im Laden. Erst für 18-Jährige ist es erlaubt, Getränke mit viel Alkohol zu kaufen. Schnaps zum Beispiel.
In einem Geschäft muss man sehen können, wo Getränke mit Alkohol und wo Getränke ohne Alkohol stehen. Ein Schild weist darauf hin. Werbung für alkoholische Getränke darf sich nicht an Jugendliche unter 18 Jahren richten.
Verboten ist Werbung:
– an Orten und Veranstaltungen, die hauptsächlich von Jugendlichen besucht werden
– in Medien für Jugendliche
– auf Gegenständen für Jugendliche
Wer Jugendlichen unter 16 Jahren Alkohol gibt, erhält eine Strafe. Es kann eine Geldstrafe geben oder Gefängnis bis zu drei Jahren.
Es gelten folgende Gesetze: https://www.sucht-praevention.ch/cm_data/gesetze-zh-2009.pdf
Kantone haben manchmal strengere Vorschriften. Eine Übersicht finden Sie hier: https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/themen/mensch-gesundheit/sucht/alkohol/alkoholpraevention-kantone.html